Dreiste Täuschung: Das „Entlastungspaket“ der Ampel

Die Bundesregierung hat kürzlich einige Einzelheiten zum geplanten „Entlastungspaket“ veröffentlicht. Wie zu erwarten war, handelt es sich bei den angekündigten Maßnahmen jedoch mehr um steuerfinanzierte Beruhigungspillen für die Bürger als um eine echte Behebung der Ursachen des gegenwärtigen Preischaos. Das ‚wuchtige‘ Entlastungspaket der Ampel ist ein bürgerfeindliches Täuschungsmanöver und geprägt von Hilflosigkeit der verantwortlichen Politiker. Die Regierung geht nicht die Ursachen der Energiepreiskrise an, sondern verschleiert die eigene Verantwortung und plündert einfach den Bundeshaushalt. Die fahrlässige Energie- und Sanktionspolitik, die erst zu den explodierenden Preisen geführt hat, soll nun mit Steuergeld zugeschüttet werden. Dies ist keine Entlastung der Bürger, sondern eine Belastung für alle Steuerzahler. Wir erleben einen staatlich verordneten Marsch in einen grünen Sozialismus der Unfreiheit und Abhängigkeit. Die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung der CO2-Steuer um weitere fünf Euro pro Tonne wird lediglich um ein Jahr verschoben; sie müsste aber vollständig gestrichen werden. Die CO2 Abgabe beträgt seit 2021 bereits 30 Euro je Tonne für Heizung, Kraftstoffe und Strom. Darauf kommt dann noch die Mehrwertsteuer. Ginge es der Regierung also um eine
echte Senkung der Energiepreise, würde sie hier zuerst ansetzen. Als ‚Ausgleich‘ für die Gasumlage soll weiterhin die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende
März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Auch hier spielt die
Regierung mit den Bürgern ‚linke Tasche – rechte Tasche‘, weil sie eine vermeintliche Entlastung durch eine andere Belastung überkompensiert.

GASTBEITRAG: Haben Sie schon einmal vom Lastenausgleichsgesetz gehört?

Das Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 hatte zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkriegs und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Nach dem Krieg mussten fast drei Millionen vermögende Bundesbürger in einen Sonderfonds einzahlen. Steht eines Tages ein erneuter großer Lastenausgleich mit Zwangshypotheken bei Immobilien an? Bleibt dem Staat eines Tages nichts anderes übrig? Aktuell jedenfalls erhebt der Staat von allen Immobilieneigentümern umfangreiche Daten – bekannt unter Zensus 2022.

Vorbereitung für großen Lastenausgleich über Immobilien?

Das Wort Lastenausgleich ist nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden. 1948 wurde deutsches Vermögen, vorwiegend Immobilienvermögen, mit einer Zwangshypothek von 50 % belegt. Das Ziel war, mit den damit erhaltenen Mitteln die Kriegsgeschädigten zu unterstützen. Dazu gehörten Flüchtlinge, Kriegsheimkehrer, Kriegsgefangene und auch Familien, die ausgebombt wurden oder Personen, die bei der Währungsreform 1948 finanziellen Schaden genommen hatten. Damals musste jeder Immobilienbesitzer 30 Jahre lang 1,6 % Vermögensabgabe leisten auf den Wert der Immobilie, der 1948 festgestellt worden war. Aufgrund der langwierigen, aber relativ niedrigen Zahlungen, musste niemand sein Haus verkaufen, aber es war natürlich genug Geld da für den Staat, um die entsprechenden Zahlungen zu leisten. So entstand der Lastenausgleich, welcher im Lastenausgleichsgesetz festgehalten wurde.

Warum scheint eine Belastung von Immobilienvermögen wahrscheinlich?

Der Grund, warum dieses Thema so heiß diskutiert wird ist, dass die Besteuerung von Immobilienvermögen für den Staat natürlich extrem „tief hängende Früchte“ sind. Insbesondere, da die Immobilienwerte in Deutschland unvorstellbar hoch sind. Der Gesamtwert des deutschen Immobilienvermögens liegt bei unfassbaren 14,7 Billionen Euro – das ist 4-mal so viel wie das deutsche Bruttoinlandsprodukt. Daher ist es kein Wunder, dass Politiker, primär aus dem linken Umfeld, immer häufiger einen neuen Lastenausgleich fordern. Ein weiterer Fakt, der zu bedenken ist, ist die relativ moderate Besteuerung von Immobilien in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. In anderen Ländern gibt es keine zehnjährige Spekulationsfrist, keine Abschreibungen, Finanzierungskosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt also relativ viele Stellschrauben, die der Staat noch andrehen kann, mit dem Vorwand sich dem europäischen Standard anzupassen. Es gäbe also viele einfach umzusetzende Maßnahmen, um die Immobilien zu belasten. Wie zum Beispiel die zehnjährige Spekulationsfrist rückwirkend auf 15 Jahre zu verlängern oder nur gesamten 50 % des Veräußerungserlöses bei Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei zu machen, usw.Kann die Zensus-Umfrage 2022 für einen Lastenausgleich verwendet werden?

Das Bundesamt für Statistik betont zwar, dass Vorgaben zum Datenschutz bei der Zensus Umfrage beachtet werden, die Daten nicht an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben und nur anonymisiert ausgewertet werden, aber dennoch führen einige Punkte zu Skepsis und Misstrauen. So wurden ganz zufällig fast alle Immobilienbesitzer befragt und mussten sehr genaue, detaillierte Angaben zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden liefern – inklusive Namen der Mieter, Nettokaltmiete, Dauer und Grund für einen Leerstand, Energieträger der Heizung, etc. Dazu kommt noch die seltsame Vorgehensweise: Erstens die absolute Pflicht der Teilnahme. Eine Ablehnung ist nicht möglich, sonst kann laut Bundesamt auch ein Zwangsgeld fällig werden. Zweitens wird trotz anonymer Umfrage vor Falschangaben gewarnt. So gibt es zum Beispiel vom Bund der Vermieter in Berlin ganz klare Ansagen wie: »Wir empfehlen, bei der Abfrage bei der Wahrheit zu bleiben und keine Fantasienamen anzugeben, da die Daten mit den Meldeämtern abgeglichen werden und das bei Nichtübereinstimmung zu Problemen führen kann. Zusätzlich zu den fragwürdigen Umständen der Zensus Umfrage 2022 wird ebenfalls in diesem Jahr eine neue Grundsteuer vorbereitet, die sich nach dem aktuellen Wert der Immobilien richten soll. Das ist so ein schöner Zufall, dass man sich praktisch fragen muss, ob da nicht doch mehr dahintersteckt. So kann man zusammenfassend sagen, dass trotz des Datenschutzgesetzes die Gefahr eines Gebrauchs für andere Zwecke relativ wahrscheinlich ist, denn selbst in anonymisierter Form ist das umfangreiche Datenmaterial für einen potenziellen Lastenausgleich oder andere steuerliche Maßnahmen ausreichend.

Wie können Sie Ihr Vermögen vor dem Lastenausgleich schützen?

Kurz aufgeführt einige Themen

Auswanderung.

Familienstiftung im Ausland.

Physisches Gold und Silber.

Kryptowährungen.

Vermögensanlage im Ausland.

Das Beste, was Sie machen können, ist zweifelsfrei der Umzug ins Ausland. Wenn das für Sie nicht infrage kommt oder Sie unbedingt in Deutschland bleiben möchten, gibt es einige Möglichkeiten, deren Ausführung hier den Rahmen sprengen würde.

von Michael Walter, Vorsitzender AfD-Kreisverband Dillingen